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Im September 2024 findet kein Frauenlauf Laupheim statt!

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Läufer:innen, die am Frauenlauf Laupheim teilnehmen.

Mit der Online-Anmeldung auf der Domain www.frauenlauf-laupheim.de werden diese AGB’s akzeptiert.

  • §1 Grundlegendes

(1) Veranstalter des Frauenlauf Laupheim ist die ALTHO sport events GbR, Lange Straße 39/1, 88471 Laupheim

(2) Diese Teilnahmevereinbarung bildet die Grundlage für die Teilnahme am Frauenlauf Laupheim.

(3) Sämtliche rechtswirksame Erklärungen einer Teilnehmer/in bedürfen der Textform (Email, Brief, Fax) und sind direkt an die ALTHO sport events GbR zu richten.

  • §2 Teilnahme als aktive Teilnehmer/in, Zuschauer & freiwilliger Helfer

(1) Mindestalter & andere persönliche Daten

Um aktiv teilnehmen zu dürfen, muss der/die Teilnehmer/in das in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestalter zum Veranstaltungstermin erreicht haben. Gibt eine Teilnehmer/in ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist die ALTHO sport events GbR berechtigt, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der/die Teilnehmer/in ihr Ticket nicht selbst gebucht hat, auch in den Fällen, in denen sie die falsche Altersangabe nicht zu vertreten hat. Forderungen der ALTHO sport events GbR, die aus dem Erwerb eines Tickets resultieren, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt.

Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen des Veranstalters oder von ihr damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob der Teilnehmer/in oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Für Zuschauer existiert regelmäßig kein Mindestalter.

(2) Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln

Vor und während der Veranstaltung ist es dem Veranstalter und von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen gestattet, für die Teilnehmer:innen und Zuschauer bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Veranstaltung sicherstellen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit von Teilnehmer:innen oder Zuschauern gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmern und Zuschauern führen. Die aus einer Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird vom Veranstalter oder von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit der Teilnehmer/in getroffen.

Teilnehmer:innen und Zuschauer sind verpflichtet, über die vom Veranstalter direkt kommunizierten Verhaltensweisen hinaus, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang untereinander, dem Personal des Veranstalters sowie etwaiger weiterer Personen, Anlagen und Einrichtungen gegenüber zu üben. Insbesondere verpflichten sich Zuschauer und Teilnehmer:innen, ihre Notdurft nur innerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu verrichten. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Veranstalters oder der von ihm dazu berechtigten Personen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.

(3) Ausschluss aus medizinischem Grund

Angehörige, der vom Veranstalter beauftragten medizinischen Dienste (DRK Laupheim) sind befugt, Teilnehmer:innen und Zuschauer vor und während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme für die Teilnehmer:innen oder Zuschauer eine Gefahr für Leib und Leben nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt.

(4) Fahrzeuge

Fahrzeuge sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Sofern baulich bedingt möglich, können Parkplätze ausgewiesen werden; in diesen Fällen ist es Zuschauern und Teilnehmer:innen gestattet, diese unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen anzusteuern.

(5) Werbung

Aktive und passive Werbung, bspw. in Form von Bannern, Werbezetteln, für diesen Zweck gefertigten Kleidungsstücken, Rufen, Gesängen oder „Guerilla-Aktionen“ ist Teilnehmer:innen und Zuschauern nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet, eine Zuwiderhandlung kann nach Ermessen des Veranstalters oder mit dieser Aufgabe betrauter Mitarbeiter zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Etwaige daraus entstehende Forderungen, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Natur behält sich der Veranstalter vor. Gleiches gilt für die Änderung, Verunstaltung oder sonstige Manipulation von durch die ALTHO sport events GbR genehmigter oder selbst angebrachter Werbung, insbesondere für Werbebotschaften auf den Trikots bzw. Startnummern der Teilnehmer:innen.

  • §3 Besonderheiten der Teilnehmertickets & Rückzahlung des Ticketpreises

(1) Die Anmeldung erfolgt online über ein entsprechendes Formular. Anmeldungen per Telefax oder telefonischem Anruf werden nicht angenommen. Eine Sammelanmeldung (ab 10 Personen) mit einem vorgefertigten Formular ist per Email möglich. Dieses vorgefertigte Formular ist vom Veranstalter auf Nachfragen zu erhalten. Die Anmeldung (Angebot) wird erst wirksam durch die Anmeldebestätigung (Angebotsannahme) durch den Veranstalter.

(2) Die Teilnehmertickets sind personengebunden, ein Umschreiben auf eine andere Person erfordert die Genehmigung durch den Veranstalter und kann ausschließlich online erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt für die Umbuchung eine Gebühr in Höhe von 5 Euro zu erheben.

(3) Eine Rückzahlung des Ticketpreises (einschließlich optionaler Zusatzleistungen wie z.B. Massage oder Namensaufdruck) bei Nichtteilnahme ist regelmäßig ausgeschlossen, auch wenn diese vorher angezeigt wurde.

(4) Hat ein/e Teilnehmer/in die Zusatzleistung „Risikolose Anmeldung“ dazu gebucht, ist er/sie berechtigt ihre Teilnahme bis am Veranstaltungstag zu stornieren. Zur Stornierung ist dem Veranstalter ein ärztliches Attest vorzulegen. Der Veranstalter erstattet den Ticketpreis abzüglich etwaiger Gebühren, die durch einen Bezahlservice (z.B. PayPal) entstanden sind. Nicht erstattungsfähig sind alle hinzu gebuchten Zusatzleistungen.

(5) Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, ist der Veranstalter zur Rückzahlung des Ticketpreises verpflichtet. In Fällen von höherer Gewalt (z.B. Wetter, Pandemie), behördlichen Anordnungen bzw. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer:innen beeinträchtigen könnten, obliegt es dem Veranstalter, das geplante Event zu verschieben, abzusagen oder abzuändern. Der Veranstalter ist dann von Rückzahlungen und etwaigen Schadenersatzpflichten ausgenommen.

(6) Die zugeteilten Startnummern sind personengebunden und dürfen vor oder während der Veranstaltung nicht ohne ausdrückliche Genehmigung mit anderen Teilnehmer:innen getauscht oder weitergegeben werden.

(7) Sollte der/die Teilnehmer/in sich für die Zeitmessung entscheiden wird ihr vom Veranstalter kostenlos eine Startnummer mit einem integrierten Transponderchip überlassen. Die Startnummer ist ein Einwegartikel und muss nicht zurückgegeben werden.

(8) Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sind gemäß vom gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgenommen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das heißt, soweit die ALTHO sport events GbR Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Teilnahmetickets für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Teilnahmetickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß II. 1. durch die ALTHO sport events GbR bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

  • §4 Abschlussbestimmung

Hiermit nehme ich die Teilnahmebedingung an. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen und die Wirksamkeit der Vereinbarung hiervon unberührt.

Haftungsvereinbarung für die Teilnahme am Frauenlauf Laupheim

Der Frauenlauf Laupheim wird veranstaltet durch die ALTHO sport events GbR, Alexander Schwarz &  Thorsten Schmid GbR, Lange Straße 39/1, 88471 Laupheim.

Hiermit bestätigt der/die Teilnehmer/in, dass bekannt ist, dass die Teilnahme am Frauenlauf Laupheim mit Risiken für ihre körperliche Gesundheit als auch für mitgebrachtes Eigentum verbunden ist.

  • §1 Körperliche Risiken

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Teilnehmer/in erklärt mit ihrer Anmeldung ausdrücklich, dass ihr die spezifischen Gefahren einer Laufveranstaltung bekannt sind.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme am Frauenlauf Laupheim. Es obliegt der Teilnehmer/in, ihren Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung laut Reglement zu sorgen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer, die durch Dritte verursacht werden.

Die Teilnehmer/in versichert körperlich in der Lage zu sein, den Frauenlauf Laupheim abzuschließen bzw. bei sich abzeichnenden medizinischen Problemen umgehend das Streckenpersonal zu informieren und, sofern nötig, den Frauenlauf Laupheim selbstständig abzubrechen.

Die Teilnehmer/in versichert, während dem Frauenlauf Laupheim einen respektvollen und auf Sicherheit bedachten Umgang mit den anderen Teilnehmer:innen zu pflegen und jederzeit den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

  • §2 Risiken für persönliches Eigentum

Der Teilnehmer/in ist bekannt, dass es im Rahmen der körperlichen Natur des Frauenlauf Laupheim zu Verschmutzung, Beschädigung und Zerstörung der während des Frauenlauf Laupheim am Körper getragenen Kleidung und Gegenstände kommen kann, dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für Helm- und andere Kameras sowie Zeitmessgeräte (Sportuhren) und elektronische Geräte (Smartphones) sowie Schmuck.

  • §3 Haftungsbeschränkung

Die ALTHO sport events GbR haftet nur für Sach- und Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragshauptpflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen sie zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

Für Fälle von fahrlässig und nicht grob fahrlässig bedingten Personenschäden haftet die ALTHO sport events GbR maximal bis zur Höhe der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. In Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit erstreckt sich die Haftung nicht auf unvorhersehbare und atypische Folgeschäden.

Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, von der Teilnehmer/in selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache der Teilnehmer/in, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

Die Informationen auf den Frauenlauf Laupheim Internetseiten (www.frauenlauf-laupheim.de) werden mit großer Sorgfalt eingepflegt, dennoch kann es hier zu technischen oder persönlichen Fehlern kommen. Die auf den Frauenlauf Laupheim Internetseiten bereitgestellten Informationen, insbesondere hinsichtlich Termin, Standort und Inhalten des Events erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, sämtliche daraus erwachsenen Forderungen werden ausgeschlossen.

  • §4 Ausdrückliche Erklärung der Teilnehmer/in

Ich habe diese Erklärung vollständig gelesen, verstanden und stimme ihr zu.

Ich werde vor dem Start den Streckenplan des Frauenlauf Laupheim studieren und sollte ich Indikatoren für etwaige Fahrlässigkeit in Konzeption oder Durchführung des Events erkennen, den Veranstalter unverzüglich darauf hinweisen und im Zweifel meinen Start abbrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

Ich bin körperlich in der Lage am Frauenlauf Laupheim teilzunehmen und ich habe keine Kenntnis oder Vermutung eines Umstandes, der meine Sicherheit oder Gesundheit durch die Teilnahme am  Frauenlauf Laupheim in Frage stellt.

Ich verfüge über eine gültige Krankenversicherung, die die Behandlungskosten, die aus dem  Frauenlauf Laupheim resultieren könnten, übernimmt.

Ich stimme der Leistung von Erster Hilfe und anderen medizinischen Behandlungen im Falle einer Verletzung oder Krankheit zu (unter anderem aber nicht beschränkt auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators) und entlaste hiermit den Veranstalter und stelle ihn von jeglicher Haftung oder von Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen entstehen, frei.

Mir ist bewusst, dass ich den Frauenlauf Laupheim zu meinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer abbrechen kann. Die Teilnahme am Frauenlauf Laupheim erfolgt freiwillig.

Bilder, Tonaufnahmen und Videos, die mich teilweise oder ganz während und im Umfeld des  Frauenlauf Laupheim zeigen, dürfen ohne Nennung meiner persönlichen Daten durch die ALTHO sport events GbR im Internet, Radio, Fernsehen, DVDs, Büchern, Werbemitteln  etc. in einem Sport- oder Lifestyle-Kontext veröffentlicht werden, unabhängig davon, ob ein Verweis auf die ALTHO sport events GbR erfolgt oder nicht. Einer gesonderten Vergütung für diese Nutzung erfordert es nicht. Die ALTHO sport events GbR wird nie ohne explizite schriftliche Zustimmung personenbezogene Daten veröffentlichen, es sei denn sie ist im Rahmen staatlicher Anordnungen oder Gesetzen dazu verpflichtet.

  • §5 Abschlussbestimmungen

Ich habe diese Haftungsvereinbarung und Risikoübernahme sorgfältig gelesen und die inhärenten Risiken der Teilnahme am Frauenlauf Laupheim umfassend zur Kenntnis genommen. Hiermit erkenne ich an, dass diese Vereinbarung große Teile des Risikos auf mich überträgt. Erweisen sich Teile dieser Vereinbarung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, so bleibt der Rest der Bedingungen und die Wirksamkeit des Vertrages unberührt. Ich unterzeichne die Vereinbarung freiwillig und ohne irgendeinen Anreiz dafür erhalten zu haben.

Stand: 28. Juni 2022

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